Der neue Entwurf des deutschen Heizungsgesetzes, welcher am 8. September vom Bundestag verabschiedet wurde und noch den Bundesrat passieren muss, sieht vor, dass ab 2024 die Installation reiner Öl- oder Gasheizungen in Deutschland eingeschränkt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Heizungen ausgebaut werden müssen. Stattdessen wird ein Fokus auf die Nutzung von erneuerbaren Energien gelegt. Nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen ab 2024 alle neu installierten Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für Eigentümer:innen stehen mehrere Optionen zur Verfügung, um diese Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen (Kombination aus erneuerbaren Heizungssystemen und Gas- oder Ölkesseln), Solarthermie, H2-Ready-Gasheizungen (die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind), Biomasseheizungen sowie Gasheizungen, die erneuerbare Gase wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen.
Das Gesetz sieht auch vor, dass alte Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen, mit Ausnahmen für Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel. Bis 2044 dürfen Heizkessel noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, danach müssen sie zu 100 Prozent auf erneuerbare Gase umgestellt werden.
Eigentümer:innen, die ihre Heizsysteme umrüsten möchten, wird empfohlen, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die effizienteste und geeignetste Wärmeversorgung für ihr Gebäude zu finden. Es wird erwartet, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien langfristig kostengünstiger ist als die Beibehaltung fossiler Heizsysteme.